In den Mittelschulen und Unterstufen der allgemeinbildenden höheren Schulen besteht die Möglichkeit, Verkehrserziehung im Rahmen der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen (Interessen- und Begabungsförderung mit dem Schwerpunkt „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“) zu belegen. An Allgemeinen Sonderschulen ist Verkehrserziehung als unverbindliche Übung von der 6. bis 8. Schulstufe im Lehrplan verankert.
Eine unverbindliche Übung Verkehrs- und Mobilitätsbildung anzubieten, ist gerade dann von Interesse, wenn Radfahrkompetenzen fehlen und diese im Zusammenhang mit einem kostenlosen klimaaktiv mobil-Radfahrkurs für Schulen der Sekundarstufe I aufgebaut werden sollen.
Hier finden Sie mehr Informationen zu den Radfahrkursen von klimaaktiv mobil!
Weitere Angebote finden Sie über die Filtersuche der Praxisbörse.