Straßenverkehrsordnung (StVO)

Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Das heißt für jene, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
Mit dem Bundesgesetz vom 6. Juli 1960 wurden die Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen.

Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz nur insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen.

RIS - Straßenverkehrsordnung 1960