Verbindliche Übung

(Primarstufe)

In Österreich ist Verkehrs- und Mobilitätsbildung für Kinder in den Volksschulen von der 1. bis zur 4. Schulstufe, in Allgemeinen Sonderschulen auch in der 5. Schulstufe als verbindliche Übung vorgesehen. Die Jüngsten werden in Volksschulen jeweils 10 Stunden, in Allgemeinen Sonderschulen jeweils 8 Stunden pro Schuljahr auf die Gefahren im Straßenverkehr vorbereitet. In den ersten drei Schulstufen werden unter Aufsicht einer Lehrkraft gemeinsam mit der Exekutive praktische Übungen in der Verkehrswirklichkeit durchgeführt (Standardprogramm).

Folgende Elemente umfasst der Lehrplan der verbindlichen Übung für Verkehrs- und Mobilitätsbildung in der Volksschule sinngemäß: 

  1. Bildungs- und Lehraufgabe: Entwicklung von Handlungs- und Reflexionskompetenzen, um sich sicher, gesund, nachhaltig und sozialverantwortlich im Verkehr zu bewegen.
  2. Didaktische Grundsätze: Fächerübergreifendes, erfahrungs- und praxisorientiertes Lernen, an individueller Lebensrealität der Kinder orientiert, umfassendes psychomotorisches Training (Entwicklung des Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögens) sowohl im geschützten als auch im realen Verkehrsraum.
  3. Zentrale fachliche Konzepte:
    • Verkehr und Sicherheit: Risiken kennen, Verantwortung übernehmen.
    • Verkehr als soziales System: Kommunikation & Interaktion im Straßenverkehr.
    • Mobilität & gesundheitliche Verantwortung: Prävention, Bewegung, körperliche Gesundheit. 
    • Mobilität & Umwelt: Umweltfreundliche Fortbewegung, Nachhaltigkeit. 
  4. Kompetenzbereiche:
    • Verkehrsbezogene Handlungskompetenz: Verkehrsregeln verstehen und anwenden, situationsgerecht handeln, Perspektivenwechsel, Empathie, Gefahrenabschätzung.
    • Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz: Zusammenhänge zwischen Mobilität, Gesellschaft, Gesundheit, Umwelt und Wirtschaft erkennen und begründen.
  5. Kompetenzbeschreibungen & Anwendungsbereiche / Lehrstoff pro Stufe:
    1. Schulstufe: Grundregeln, einfache Einrichtungen, Verhalten mit Lotsen/Polizei, Fußweg.
    2. Schulstufe: Erste Gefahrenabschätzung, Ablenkung/Stress erkennen, Bedeutung von Regeln und Fehlverhalten.
    3. Schulstufe: Grundlegende rechtliche Vorschriften, verantwortungsvolles Verhalten als Mitfahrer/Mitfahrerin (privat/öffentlich), alternative Mobilitätsformen.
    4. Schulstufe: Gesetzliche Vorschriften zum Radfahren (Radfahrprüfung), Verantwortung bei erweitertem Mobilitätsradius, nachhaltige Alternativen erkennen (Gehen, Radfahren). 

Das Jahresstundenausmaß der verbindlichen Übung beträgt in der Volksschule 10, in der 5. Schulstufe der allgemeinen Sonderschulen 8 Stunden und wird integrativ (an Stelle einzelner Stunden eines anderen Fachunterrichtes) unterrichtet.  

Der Lehrplan zur verbindlichen Übung in der Volksschule steht auf der Website des Pädagogik-Pakets zum Download bereit.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der 4. Schulstufe ist die Vorbereitung und Durchführung der „freiwilligen Radfahrprüfung” (FRP). Gerade im städtischen Raum bleibt die FRP die einzige formale Verkehrsausbildung (sofern kein Moped- oder Autoführerschein erworben wird). Auch dadurch zählt sie zu den wichtigsten bewusstseinsbildenden Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit und wird als Grundpfeiler für die aktive, selbständige Mobilität angesehen.