Wir freuen uns über Ihr Interesse, die Leseförderung an Ihrer Schule sichtbar zu machen.
Für die Einreichung steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung, das Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Schwerpunkte des Kriterienkatalogs führt. Ihre Angaben können jederzeit zwischengespeichert und ausgedruckt werden. So können Sie die Einreichung flexibel gestalten.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Schulform | Einreichzeitraum | Verleihung |
|---|---|---|
| Volksschulen, inklusive Schulformen der Primarstufe und Sonderschulen | 1. Oktober – 27. November 2026 | Frühjahr 2027 |
| Mittelschulen (einschließlich inklusiver Schulformen) | 1. Oktober – 27. November 2027 | Frühjahr 2028 |
Die Einreichungen werden von einer Expertinnen- und Experten-Jury begutachtet.
Um das Lesegütesiegel zu erhalten, müssen:
- alle verpflichtenden Kriterien erfüllt sein
- und zusätzlich mindestens 25 Punkte aus den ergänzenden Kriterien erreicht werden.
Das bundesweite Lesegütesiegel ist für einen Zeitraum von drei vollen Schuljahren gültig. Danach ist eine Rezertifizierung möglich.
Hinweise und Tipps für Ihre Einreichung
- Die Angaben bei der Einreichung beziehen sich auf das vorangegangene Schuljahr. Geben Sie nur Maßnahmen und Projekte an, die bereits umgesetzt wurden.
- Achten Sie darauf, dass Sie konkrete Angaben machen und die Maßnahmen nachvollziehbar beschreiben (z. B. Titel/Untertitel der genannten Materialien laut Verlag)
- Wenn Sie umfangreiche Diagnoseinstrumente oder Fördermaterialien verwenden, geben Sie bitte genau an, auf welchen Subtest bzw. auf welchen Bereich Sie sich beziehen (z. B. BU 8, Subtest „Pseudowörter lesen“).
- Jurymitglieder begutachten ausschließlich Einreichungen aus anderen Bundesländern. Denken Sie daher bei der Nennung regionaler Lesefördermaßnahmen daran, verwendete Begriffe und regionale Initiativen nachvollziehbar zu erläutern.
- Hilfestellungen im Formular: Hinter den blauen Fragezeichen-Symbolen () im Online-Formular finden Sie weitere Informationen und Hinweise, die Sie bei der Einreichung unterstützen.
Informationen zur Einreichung von Mittelschulen
Mittelschulen (einschließlich inklusiver Schulformen) haben im Schuljahr 2026/27 erstmals die Möglichkeit, ihre Maßnahmen zur Leseförderung entlang des Kriterienkatalogs weiterzuentwickeln. Diese im Schuljahr 2026/27 gesetzten Maßnahmen bilden die Grundlage für die anschließende Einreichung.
Mittelschulen (einschließlich inklusiver Schulformen) können von 1. Oktober 2027 bis 27. November 2027 einreichen.