FAQ

Allgemeine Fragen

Volksschulen, inklusive Schulformen der Primarstufe und Sonderschulen können von 1. Oktober 2026 bis 27. Novemer 2026 einreichen.

Mittelschulen (einschließlich inklusiver Schulformen) können von 1. Oktober 2027 bis 27. November 2027 einreichen.

Ab Herbst 2026 können sich alle Volksschulen, inklusive Schulstufen der Primarstufe und Sonderschulen, in denen nach dem österreichischen Lehrplan unterrichtet wird, um das bundesweite Lesegütesiegel bewerben – auch jene, die bereits Trägerinnen eines regionalen Lesegütesiegels sind. Bereits verliehene regionale Lesegütesiegel behalten ihre Gültigkeit.

Ab Herbst 2027 können sich auch alle Mittelschulen, in denen nach dem österreichischen Lehrplan unterricht wird, um das bundesweite Lesegütesiegel bewerben. Mittelschulen haben allderdings bereits im Schuljahr 2026/27 die Möglichkeit, ihre Lesefördermaßnahmen entlang des Kriterienkatalogs weiterzuentwickeln.

Ja, das Lesegütesiegel ist für Schulen aller Größen – von Kleinstschulen bis zu sehr großen Schulen – erreichbar. Die verpflichtenden Kriterien können von allen Schulen umgesetzt werden. Die ergänzenden Kriterien sind so gewählt, dass Schulen eine eigene Auswahl treffen und standortspezifische Schwerpunkte abbilden können. Es müssen und teilweise können auch nicht alle ergänzenden Kriterien erfüllt werden (z. B. Erstsprachenunterricht wird nicht an allen Schulstandorten angeboten).

Alle Angaben müssen sich auf das vorangegangen Schuljahr beziehen, das heißt, dass alle angegebenen Maßnahmen bereits umgesetzt wurden.

Jeder Schwerpunkt enthält verpflichtende Kriterien sowie ergänzende Kriterien:

Es gibt insgesamt 26 verpflichtende Kriterien, die sich über die fünf bzw. sechs Schwerpunkte verteilen. Diese beschreiben die Basiserfordernisse für eine wirksame Leseförderung und orientieren sich an den österreichischen Lehrplänen sowie an den Kompetenzrastern. Das Bearbeiten aller verpflichtenden Kriterien ist Grundvoraussetzung, um überhaupt den Antrag auf Erhalt des Lesegütesiegels einreichen zu können.

Zudem gibt es 66 ergänzende Kriterien. Diese sind im Sinne der Chancengerechtigkeit so gewählt, dass unterschiedliche Schultypen ihre individuellen Schwerpunkte und besonderen Maßnahmen im Bereich der Leseförderung sichtbar machen können. Hier können Schulen selbst eine Auswahl treffen und Punkte sammeln.

Die insgesamt 26 verpflichtende Kriterien, die sich über die fünf bzw. sechs Schwerpunkte verteilen und die Grundvoraussetzung für wirksame Leseförderung beschreiben, müssen vollständig erfüllt sein. Für die verpflichtenden Kriterien werden keine Punkte vergeben – sie sind entweder erfüllt oder nicht erfüllt.

Von den 66 ergänzende Kriterien müssen mindestens 25 Punkte erreicht werden. Pro ergänzendem Kriterium wird ein Punkt vergeben. Hier können Schulen selbst eine Auswahl treffen. Es müssen nicht alle ergänzenden Kriterien bearbeitet werden.

Für den Erhalt des Lesegütesiegels müssen:

- alle verpflichtenden Kriterien erfüllt sein
- und zusätzlich mindestens 25 Punkte aus den ergänzenden Kriterien erreicht werden.

Alle Anträge werden nach Ablauf der Einreichfrist durch eine fachkundige Jury bewertet. Im Frühjahr werden alle Schulen informiert, ob sie das Lesegütesiegel erhalten oder nicht.

Das bundesweite Lesegütesiegel ist für einen Zeitraum von drei Schuljahren gültig. So gilt z. B. das im Frühjahr 2027 verliehene Lesegütesiegel für die Schuljahre 2027/28, 2028/29 und 2029/30.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des bundesweiten Lesegütesiegels kann sich jede Schule erneut zertifizieren lassen. Für eine nahtlose Verlängerung des Lesegütesiegels ist eine Wiedereinreichung zur Rezertifizierung im letzten Gültigkeitsjahr nötig. Schulen, die das bundesweite Lesegütesiegel 2027 erhalten, müssen im Herbst 2029 für die Rezertifizierung einreichen.

Eine Übersicht der Ansprechpersonen in den jeweiligen Bundesländern finden Sie unter Kontakt .

Technische Fragen

Oben rechts auf dieser Plattform finden Sie den Button „Login“. Nach dem Klick auf „Weiter zum Login“ erhalten Sie folgende Anmeldemöglichkeiten:

  • Anmeldung mit Ihrer ID Austria
  • Alternativ funktioniert die Anmeldung mittels des jeweiligen Dienststellenportals:
    • Bedienstete an Pflichtschulen: Anmeldung mittels Serviceportal Bund
    • Bedienstete an Bundesschulen und Privatschulen: Anmeldung mit Ihren PortalAustria Zugangsdaten

Die Einreichung ist an die Schulkennzahl geknüpft und kann daher auch von mehreren Personen eines Schulstandorts bearbeitet werden. Die Freigabe des Antrags erfolgt letztlich durch die Schulleitung.

Nein, der Kriterienkatalog muss nicht auf einmal ausgefüllt werden. Zu jedem Zeitpunkt der Eingabe ist ein Zwischenspeichern möglich. Auch eine zeitgleiche Bearbeitung verschiedener Schwerpunkte durch verschiedene Personen ist möglich.

Nein, jeder Schwerpunkt kann separat und in beliebiger Reihenfolge bearbeitet werden.

Eine Einreichung zum Lesegütesiegel ist nicht sinnvoll, wenn verpflichtende Kriterien noch nicht erfüllt werden.

Eine Verleihung des Lesegütesiegels ist in diesem Fall nicht möglich.

Das rote Rufzeichen weist darauf hin, dass es sich um ein Pflichtfeld handelt – eine Eingabe ist an dieser Stelle erforderlich. Klickt man mit der Maus auf das blaue Fragezeichen, werden Hilfestellungen eingeblendet.

Nachdem das Einreichformular vollständig ausgefüllt wurde, wird es über den Button "Zur Freigabe an die Schulleitung übermitteln" an die Schulleitung übermittelt. Diese wird über ein automatisiertes E-Mail über den freizugebenden Antrag informiert. Ggf. können noch Änderungen im Antrag vorgenommen werden. Über den Button "Lesegütesiegel-Antrag jetzt einreichen" erfolgt schließlich die Freigabe durch die Schulleitung.

Nein, nach der Freigabe ist die Einreichung final. Änderungen können nicht mehr vorgenommen werden.

Inhaltliche Fragen

Eine strukturierte Übersicht mit diagnostischen Verfahren zu den unterschiedlichen Teilbereichen sowie Hinweisen zur passenden Förderung finden Sie auf Literacy.at – Diagnose & Förderung. Ebenfalls empfehlenswert ist die Handreichung zur LRS von Karin Landerl u. a.: Der schulische Umgang mit der Lese-Rechtschreib-Schwäche. Welche Leseförderung passend ist, hängt nicht davon ab, welche Schulstufe ein Kind besucht, sondern welche Schwierigkeiten es beim Lesen hat. Eine eingehende Diagnose ist daher nicht ersetzbar.

Die Tests müssen von der Schule als Lehrmittel selbst angeschafft werden. Manche Bundesländer stellen Diagnoseinstrumente zur Verfügung oder bieten Förderungen (Buchstaben 8+ Lernstandserhebung – Europabüro Wien, Tiroler Bildungsservice)
Einige Tests sind jedoch relativ kostengünstig oder kostenlos zugänglich (z.B. GraLeV oder die Testbatterie von Levumi, iLeA – Bildungsserver Berlin-Brandenburg). Mit der iKMPLUS steht außerdem nun auch kostenfrei ein nach wissenschaftlichen Kriterien erstelltes Instrument zur Diagnostik in den Bereichen Leseverstehen (Basismodul) und Lesegeschwindigkeit (Fokusmodul leicht) zur Verfügung, dessen Referenzwerte jährlich aktualisiert werden.

Normtabellen sind in der Regel etwa 8–10 Jahre gültig. Ihre Gültigkeit hängt jedoch davon ab, ob sich die Leseleistungen der Population in der Zwischenzeit verändert haben. Bei deutlichen gesellschaftlichen, schulischen oder bildungspolitischen Veränderungen sollten Normen früher aktualisiert werden.
Achtung: Veraltete Normen können zu fehlerhaften Diagnosen führen. Daher sollte stets geprüft werden, ob neuere Versionen oder Alternativen mit aktuellen Normen vorliegen.

Alte Tests können weiterhin verwendet werden, sofern die Normen noch hinreichend aktuell sind (idealerweise nicht älter als 10 Jahre) und der Test inhaltlich noch zur Zielgruppe passt. Sollten die Normen veraltet sein, ist der Test zwar verwendbar, jedoch können die Normtabellen für die Interpretation nur sehr eingeschränkt verwendet werden.
Achtung: Veraltete Normen können zu fehlerhaften Diagnosen führen. Daher sollte stets geprüft werden, ob neuere Versionen oder Alternativen mit aktuellen Normen vorliegen.

Für das SLS 2–9 in der Version von 2014 liegen Normen vor, die ebenfalls nach diesen Maßstäben als veraltet gelten müssten. Aufgrund der Repräsentativität und Größe der österreichischen Stichprobe (11900 Schüler*innen aus 122 Schulen) kann das Verfahren jedoch nach wie vor noch empfohlen werden. Ältere Versionen (z. B. SLS 1–4 oder 5–8) sind nicht mehr normaktuell.
Achtung: Veraltete Normen können zu fehlerhaften Diagnosen führen. Daher sollte stets geprüft werden, ob neuere Versionen oder Alternativen mit aktuellen Normen vorliegen.

Das Fokusmodul Deutsch (Lesen, leicht) ist für jene Schülerinnen und Schüler gedacht, die im Basismodul auffällige Leistungen zeigen. Es dient der Vertiefung der Diagnose, um gezieltere Fördermaßnahmen ableiten zu können. Verpflichtend einzusetzen ist es nur bei jenen Schülerinnen und Schülern, die am Basismodul Deutsch (Lesen) teilnehmen mussten und die dabei die Kompetenzstufe 1 nicht erreicht haben (Regelung s. z. B. hier). In allen Fällen obliegt die Entscheidung zum Einsatz der pädagogischen Einschätzung der Lehrperson. Also: Nein, nicht alle Kinder müssen das Fokusmodul absolvieren. Wenn Kinder im Basismodul nur leicht oder in einzelnen Bereichen auffällig sind, ist der Einsatz des Fokusmoduls pädagogisch zu entscheiden, aber nicht verpflichtend.