Bundesministerium für Bildung
Schulanmeldungen mit elektronisch signierten Schulnachrichten
Bereits rund 650 Schulen in Österreich nutzen das Amtssignaturservice. Im Zuge von Schulanmeldungen legen Schülerinnen und Schüler daher immer häufiger elektronisch signierte Dokumente vor, etwa Schulnachrichten.
Diese Dokumente gelten als vollwertige Originale und sind rechtsgültig. Die rechtliche Grundlage bildet das Schulunterrichtsgesetz: § 22 Abs. 3 SchUG erlaubt die elektronische Ausfertigung von Zeugnissen und sieht vor, dass Schulen anstelle von Unterschriften und Rundsiegel eine Amtssignatur gemäß E-Government-Gesetz verwenden können. Auch Schulnachrichten und weitere schulische Dokumente dürfen mit einer Amtssignatur ausgestellt werden. Amtssignierte Schulnachrichten sind damit rechtsgültig und bei Schulanmeldungen verbindlich anzuerkennen.
Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern und Erziehungsberechtigten greifen im Bildungsportal einfach auf diese Unterlagen zu und legen sie bei Bedarf vor – etwa bei einem Schulwechsel. Aufnehmende Schulen prüfen die Echtheit der vorgelegten Dokumente direkt im Bildungsportal und vermerken dort, dass eine Anmeldung erfolgt ist. So behalten alle Beteiligten den Überblick und vermeiden Mehrfachanmeldungen mit demselben Dokument.
Bei Fragen unterstützen folgende Angebote im BiP:
Downloads
Die detaillierten Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Eltern, Erziehungsberechtigte sowie ausstellende und aufnehmende Schulen finden Sie im Bildungsportal (BiP) sowie in einem eigenen Informationsblatt (PDF):