Fehlen Ihnen Schulzuordnungen oder sehen Sie Ihre Kinder nicht?
Sollten Sie die Zugehörigkeit zu einer Schule vermissen oder eines Ihrer Kinder nicht angeführt sein, kann dies unterschiedliche Ursachen haben. Die folgenden Informationen können Ihnen helfen das Problem zu identifizieren und sich an die geeignete Stelle zu wenden.
Schüler/innen und Erziehungsberechtigte
Die Schulzugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten wird von den Schulen in dem jeweiligen Schulverwaltungsprogramm (z.B. Sokrates) erfasst und an das zentrale Register übermittelt. Einige Schulverwaltungsprogramme unterstützen die Übermittlung der Daten von Erziehungsberechtigten derzeit noch nicht. Dies betrifft Pflichtschulen in Wien (Wision), Schulen im Burgenland (WebAS), teilweise in Oberösterreich (e*SA) und Niederösterreich (Edwin).
Die Zuordnungen der Schüler/innen zu Schule und Klasse im Bildungsportal sollte korrekt erscheinen und die Erziehungsberechtigten abgesehen von oben genannten Ausnahmen mit ihren Kindern verknüpft sein. Wenn diese Daten und Zuordnungen nicht im Bildungsportal erscheinen, sollte die jeweilige Schule kontaktiert werden.
Wenn Erziehungsberechtigte Kinder an unterschiedlichen Schulen haben, werden die Daten konsolidiert. Der ältestete aktive Datensatz wird zur Ermittlung der unikalen Stammdaten genutzt.
Wenn Lehrer/innen auch Erziehungsberechtigte sind, ist das führende Datensystem für die eigenen Daten SAP. Das führende System für die Daten der Kinder bleibt das zentrale Register, das aus der Schulverwaltung gespeist wird. Alle Fehler in den eigenen Daten sollten der personalführenden Stelle gemeldet werden.
Wenn Sie sich mit der ID Austria im Bildungsportal angemeldet haben, können Sie direkt eine Anfrage zur Datenkorrektur an die Schule senden. Öffnen Sie das Formular für den Antrag auf Datenkorrektur durck Klick auf den Link Senden Sie eine Anfrage zur Datenkorrektur im unteren Bereich des Dashboards.

Ihre persönlichen Daten, wie sie im zentralen Melderegister (ZMR) bzw. im Ergänzungsregister (ERnP) eingetragen sind, werden angezeigt. Wählen Sie die Schule und Ihre Rolle an der Schule und klicken Sie auf OK.

Alle Schulen wurden mittels des Rundschreibens BMBWF 2024/1 über die Einführung des Bildungsportals informiert und können Ihnen auf Basis der darin enthaltenen Informationen weiterhelfen.
Lehrpersonen und Verwaltungspersonal
Lehrpersonen und Verwaltungsangestellte sollten sich in erster Linie an die Personalabteilung wenden, wenn die Zuordnung zu einer Schule im nicht im Bildungsportal erscheint.
Wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Schulzuordnung nicht aufgrund eines Fehlers in der Datenpflege fehlte, kann die Schule die Zuordnung von Lehrpersonen und Verwaltungspersonal über die Funktion selbstständig anlegen.