Sollten Sie die Zugehörigkeit zu einer Schule vermissen oder eines Ihrer Kinder nicht aufgeführt sein, kann dies unterschiedliche Ursachen haben. Die folgenden Informationen können Ihnen helfen das Problem zu identifizieren und sich an die geeignete Stelle zu wenden.

Schüler/innen und Erziehungsberechtigte

Die Schulzugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten wird von den Schulen in dem jeweiligen Schulverwaltungsprogramm (z.B. Sokrates) erfasst und an das zentrale Register übermittelt. Leider sind derzeit (Stand: September 2024) nicht alle Schulverwaltungen an das Register angeschlossen und fehlen daher vollständig. Dies betrifft Pflichtschulen in Wien (Wision), Schulen im Burgenland (WebAS), teilweise in Oberösterreich (e*SA) und Niederösterreich (Edwin).

In allen anderen Fällen sollten die Zuordnungen der Schüler/innen zu Schule und Klasse im Bildungsportal korrekt erscheinen und die Erziehungsberechtigten mit ihren Kindern verknüpft sein. Wenn diese Daten und Zuordnungen nicht im Bildungsportal erscheinen, sollte die jeweilige Schule kontaktiert werden.

Wenn Sie sich mit der ID Austria im Bildungsportal angemeldet haben, können Sie direkt eine Anfrage zur Datenkorrektur an die Schule senden. Öffnen Sie das Formular für den Antrag auf Datenkorrektur durck Klick auf den Link Senden Sie eine Anfrage zur Datenkorrektur im unteren Bereich des Dashboards.

Datenkorrektur

Ihre persönlichen Daten, wie sie im zentralen Melderegister (ZMR) bzw. im Ergänzungsregister (ERnP) eingetragen sind, werden angezeigt. Wählen Sie die Schule und Ihre Rolle an der Schule und klicken Sie auf OK.

Datenkorrektur

Alle Schulen wurden mittels des Rundschreibens BMBWF 2024/1 über die Einführung des Bildungsportals informiert und können Ihnen auf Basis der darin enthaltenen Informationen weiterhelfen.

Lehrpersonen und Verwaltungspersonal

Lehrpersonen und Verwaltungsangestellte sollten sich in erster Linie an die Personalabteilung wenden, wenn die Zuordnung zu einer Schule im nicht im Bildungsportal erscheint.

Wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Schulzuordnung nicht aufgrund eines Fehlers in der Datenpflege fehlte, kann die Schule die Zuordnung von Lehrpersonen und Verwaltungspersonal über die Funktion selbstständig anlegen.