Die EdTech-Vereinbarung wird zwischen dem BMB und einer Partnerorganisation abgeschlossen, die eine Anwendung für Schulen anbietet. Die EdTech-Vereinbarung regelt in erster Linie folgende Aspekte:

  1. Auftragsverarbeitungsvertrag
  2. Single Sign On - Entity Kategorien
  3. Schnittstellen

Hinweis: Die EdTech-Vereinbarung stellt keine Beauftragung dar, etwaige Lizenzen oder Nutzungsrechte müssen Schulen respektive Schulerhalter selber beauftragen.

Onboarding von EdTech-Partnern

Der Onboarding-Prozess definiert die erforderlichen Schritte, damit Partner Anwendungen mit dem Bildungsportal koppeln können. Dies ermöglicht die Verwendung des Single Sign On sowie die Nutzung der Schnittstellen des Bildungsportals, wie bspw. die Widget-Schnittstelle.

Das Bildungsportal verfügt über eine Qualitätssicherungsumgebung (Q-Umgebung), in der keine personenbezogenen Echtdaten verarbeitet werden. Eine technische Integration in dieser Q-Umgebung kann daher schon begonnen werden, bevor die Vereinbarung unterzeichnet ist. Die Ausrollung in der Integrationsumgebung (I-Umgebung) oder der Produktivumgebung (P-Umgebung) erfordert eine abgeschlossene EdTech-Vereinbarung.

Schritt 1: Registrierung

Als vertretungsbefugte Person eines EdTech-Partners können Sie sich bei uns selbst registrieren. Melden Sie sich dazu bitte mit ID-Austria unter https://bip.gv.at/edtech/onboarding an. Es ist auch möglich mehrere Partnerorganisationen zu registrieren und mit einem einzigen Konto zu verwalten.

Optional können Sie gleich innerhalb der angelegten Partnerorganisationen auch Anwendungen registrieren. Dazu klicken Sie auf das Aktionsmenü ihres Eintrags als Partnerorganisation und wählen dann "Anwendungen". Ebenfalls in diesem Aktionsmenü verfügbar ist die Funktion "Berechtigungen", unter der Sie weitere Personen zur Verwaltung des gesamten Partnereintrags oder spezifischer Anwendungen berechtigen können.

Alle Personen, die zur Verwaltung des Partnereintrags oder einer Anwendung berechtigt sind, sehen am Dashboard des Bildungsportals die Organisation "edTech Partner" und im Widget "Wichtige Links" einen Link zur technischen Dokumentation sowie zur Verwaltungsseite des Partnereintrags und der Anwendungen. Die technische Dokumentation ist nur nach Anmeldung am Bildungsportal sichtbar.

Schritt 2: Erstbefüllung der Dokumente der EdTech Partnervereinbarung

EdTech-Partner werden gebeten die Dokumente auszufüllen, wobei die in Schritt 1 referenzierte Dokumentation nützlich ist. Diese Dokumente sind:

  • Partnerschaftsvereinbarung [docx] [odt]
    Der Partnerschaftsvertrag regelt unter welchen Bedingungen das BMB und die jeweiligen Partner hinsichtlich des Bildungsportals zusammenarbeiten.
  • Anhang A: AVV [docx] [odt]
    Anhang A des Partnerschaftsvertrags ist die separat zu unterzeichnende Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), die unbedingt vorliegen muss, bevor Daten des Bildungsportals an den Partner weitergegeben werden können.
  • Anhang B-E: Schnittstellen, Widgets und SSO [docx] [odt]
    In Anhang B beschreibt der Partner die eigene Anwendung und zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden. Einvernehmlich wird mit dem BMB festgelegt, welche der angebotenen Standardschnittstellen (bspw. Abruf von Stammdaten, Mitteilungen an Erziehungsberechtigte auslösen, Content-Repositories durchsuchen, amtliche Zustellung versenden, ...) für diese Anwendung zur Verfügung stehen werden. Diese Auswahl muss im Einklang mit den beschriebenen Zwecken der Datenverarbeitung vorgenommen werden und den Prinzipien der Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung folgen.
    Ein Partner darf die Daten aus diesen Schnittstellen außerdem nur für jene Zwecke verwenden, die im Partnerschaftsvertrag Anhang B für die jeweilige Anwendung festgelegt wurden. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung ist es nicht erforderlich, dass eine Anwendung alle vereinbarten Schnittstellen unterstützt. Die Operativsetzung der Schnittstellen ist jederzeit durch den Partner möglich.
    Im Anhang C wird definiert, welche Widgets für eine bestimmte Anwendung vorgesehen sind. Wie bei den Standardschnittstellen werden diese Widgets vom BMB angelegt und können vom Partner zu einem späteren Zeitpunkt operativ gesetzt werden.
    Im Anhang D können weitere Schnittstellen beschrieben werden, die ein Partner abseits der Standardschnittstellen realisieren möchte. Solche Schnittstellen müssen vom jeweiligen Partner als eigenes Moodle-Plugin bereitgestellt werden. Der Anhang D regelt in diesem Fall den erlaubten Funktionsumfang dieser Schnittstellen. Die Integration in das Bildungsportal erfolgt vorbehaltlich einer technischen und rechtlichen Prüfung durch das BMB.
    Im Anhang E wird spezifiziert, in welchem Umfang der SSO-Token beim Login über das Bildungsportal in die Drittanwendung mit personenbezogenen Daten angereichert wird.

Schritt 3: Kontaktaufnahme

EdTech-Partner werden gebeten sich mit dem Bundesministerium für Bildung unter https://bip.gv.at/support in Verbindung zu setzen und die ausgefüllten Dokumente der edTech-Vereinbarung zu übermitteln.

Im Zuge der Beantwortung der Anfrage werden dem EdTech-Partner konkrete Ansprechpersonen für die weitere Bearbeitung bekanntgegeben.

Schritt 4: Bestätigung durch das BMB

Nachdem mit dem BMB Einvernehmen hergestellt wurde, wird die Partnervereinbarung beidseitig unterschrieben. In Folge kann die SSO-Kopplung durchgeführt und die Freigabe für Schnittstellen eingerichtet werden.